Der Zweck der gemeinnützigen Stiftung zur Förderung der Archäologie im rheinischen Braunkohlenrevier ist es, die im Zusammenhang mit dem Braunkohlenbergbau im rheinischen Revier stehenden archäologischen, insbesondere wissenschaftlichen bodendenkmalpflegerischen Maßnahmen zu fördern (§ 2 der Satzung).
Seit 1990 wird dieser Zweck dadurch erreicht, dass die jährlichen Kapitalerträge der Stiftung vor allem verwendet werden für:
Infolge des rasanten Kohlenabbaus und des intensiven Grabungsgeschehens im rheinischen Revier stellt sich immer mehr das Problem, dass Ausgrabungen und Funde nicht publiziert werden. Deshalb hat die Stiftung einen besonderen Schwerpunkt auf die Förderung von Projekten gesetzt, die auf die wissenschaftliche Auswertung und Veröffentlichung sog. Altgrabungen und bestimmter Materialgruppen abzielen.
Nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern bundesweit werden daher vor allem Dozentinnen und Dozenten, Studentinnen und Studenten der einschlägigen Universitätsinstitute aufgerufen, sich mit Förderung der Stiftung in die archäologisch-bodendenkmalpflegerische Arbeit im rheinischen Braunkohlenrevier einzubringen. Stellen Sie entsprechende Förderanträge!
Weitere Informationen und die notwendigen Antragsformulare sind über die Geschäftstelle der Stiftung zu erhalten.
Hier können Sie die Stiftungssatzung (PDF, 655 KB) herunterladen.