Logo Stiftung Archäologie im rheinischen Braunkohlenrevier
Foto zeigt mehrere Gebäude einer eisenzeitlichen Hofanlage.

Spendenaufruf

Helfen auch Sie mit, um im Wettlauf mit der Zeit die Bodendenkmäler im Braunkohlenrevier vor ihrer Zerstörung zu bewahren.

Jede Spende zählt, ganz gleich in welcher Höhe.

Spenden Sie!

Sie sichern damit unser historisches Erbe und fördern die Arbeit junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und können so die Aktivitäten der Stiftung zur Förderung der Archäologie im rheinischen Braunkohlenrevier durch eine Spende wirksam unterstützen.

Vielen Dank!

Bankverbindung:

Kreissparkasse Köln

IBAN DE19 3705 0299 0000 3368 55
BIC COKSDE33XXX

Spenden von der Steuer absetzen: Das müssen Sie beachten:

Einen ersten Überblick hierzu, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, wird nachfolgend gegeben (Stand 15.04.2013):

Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.

Höhe der Spendenabzugsfähigkeit

Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

Spendenbescheinigungen

Das Finanzamt benötigt den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes. Als Buchungsbestätigung können z.B. dienen: Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder eine gesonderte Bestätigung des Kreditinstitutes.

Erforderliche Angaben auf dem Bankbeleg:
Ihr Vor- und Nachname
Das Wort „Spende" (bitte im Verwendungszweck eintragen)
Ihre Postanschrift (bitte im Verwendungszweck eintragen)
Ihr Kreditinstitut, Bankleitzahl, Konto-Nummer
Unsere oben aufgeführte Bankverbindung.
Spendenbetrag und Spendendatum

Für Spenden (Zuwendungen) bis zu 300 Euro:

Spenden bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Bareinzahlungsbeleg oder der Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes beim Finanzamt eingereicht werden.

Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) an eine an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken - steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag - vorzulegen. Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an die Stiftung zur Förderung der Archäologie im rheinischen Braunkohlenrevier erhalten Sie hier zum Download (PDF, 0,99 MB) .

Für Spenden (Zuwendungen) über 300 Euro:

Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung/Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.

Nach Eingang Ihrer Spende auf dem Konto der Stiftung erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung. Diese Zuwendungsbestätigung reichen Sie beim Finanzamt ein.

Allgemeine Informationen:

Zuwendungen an die Stiftung lohnen sich auch aus steuerrechtlichen Gründen.

Die Stiftung zur Förderung der Archäologie im rheinischen Braunkohlenrevier ist zum Empfang von Spenden/Zuwendungen berechtigt, die beim Zuwendenden bzw. Stiftenden im Rahmen der Körperschaftssteuer- bzw. Einkommensteuererklärung steuermindernd berücksichtigt werden können.

Insbesondere handelt es sich unter anderem um die nachfolgenden kurz skizzierten Maßnahmen:

  • Ein zeitlich unbegrenzter Spendenvortrag.
  • Der Sonderausgabenabzugsbetrag für Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) von gemeinnützigen Stiftungen liegt zur Zeit bei 1 Million Euro und können auf Antrag des Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren abgezogen werden. Dieser Betrag kann jeweils pro Steuerpflichtigen jedoch nur alle 10 Jahre in Anspruch genommen werden.

Im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer sind Zuwendungen von Todes wegen oder unter Lebenden an die Stiftung zur Förderung der Archäologie im rheinischen Braunkohlenrevier nach § 13 Abs. 1 Nr. 16 b Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz steuerbefreit. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Erbe diese Erbschaft erst im Nachhinein der Stiftung zuwendet. Dies muss jedoch innerhalb von vierundzwanzig Monaten erfolgen (vergl. § 29 Abs. 1 Nr. 4 Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz).

Für weitergehende Informationen nutzen Sie bitte die Internetseite des Bundesfinanzministeriums.

Helfen auch Sie mit, um im Wettlauf mit der Zeit die Bodendenkmäler im Braunkohlenrevier vor ihrer Zerstörung zu bewahren.

Jede Spende zählt, ganz gleich in welcher Höhe!

Spenden Sie!

Die neue Dauerausstellung

WELT IM WANDEL. Das Rheinland vom Mittelalter bis Morgen

LVR-Landesmuseum Bonn

Die neue Dauerausstellung lädt zu einer faszinierenden Zeitreise durch 1000 Jahre rheinischer Kunst- und Kulturgeschichte ein. Skulpturen, Gemälde, Grafiken, Fotoarbeiten und Kostbarkeiten des Kunsthandwerks erzählen vom Leben und Alltag der Menschen am Rhein, aber auch von gesellschaftlichen Veränderungen und neuen kulturellen Perspektiven.
mehr

MUSEUM DIGITAL

Spannende Informationen auch bei geschlossenem Museum

SEHENSWERT

LVR-Amt für Bodendenkmalpflege

"Archäologietour Nordeifel Digital 2020"

Die Archäologietour Nordeifel musste 2020 aufgrund der Corona-Pandemie leider entfallen. Alternativ präsentieren das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland und die Nordeifel Tourismus GmbH zwei Bodendenkmäler online: die Motte Zehnbachhaus und die Grube Glücksthal.

zum Filmbeitrag

LVR-LandesMuseum Bonn

„Dem Neandertaler auf der Spur“
In der Live Führung erfahren Sie alles zum wohl berühmtesten Humanfossil der Welt.

"Wir machen Geschichte! 200 Jahre LVR-LandesMuseum Bonn"
Filmbeitrag zur Wiedereröffnung des Museums im September 2020 mit Rainer Pause und Norbert Alich vom Pantheon.

zu den Filmbeiträgen

Neanderthal Museum Mettmann

"Archäologie - was ist das überhaupt?"
Im Neanderthal Museum erhalten Sie einen Einblick in den Beruf des Archäologen. Archäologen suchen in der Erde nach den Spuren aus der Vergangenheit. Wie sie dabei vorgehen und wie die Funde ausgewertet werden, erfahren Sie von der Volontärin Miriam.

"Feuer machen wie in der Steinzeit"
In der Steinzeitwerkstatt im Neanderthal Museum wird gezeigt, wie die Neanderthaler ohne Feuerzeug oder Hilfsmittel Feuer gemacht haben.
Mit Markasit, Feuerstein und Zunderschwamm entfachen wir hier im Höhlenraum ein kleines Feuer.

zu den Filmbeiträgen